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HAW-ForschungsSchub: Losverfahren für Call 1 abgeschlossen : Datum:

Bis zur Einreichungsfrist Mitte September gingen über 1.500 Interessenbekundungen für die Förderrichtlinie HAW-ForschungsSchub des Bund-Länder-Programms „Forschung an HAW“ ein. Am 17. September wurden 60 davon per Losverfahren für die nächste Verfahrensstufe ausgewählt.

Ein Team jubelt und applaudiert nach einem Sieg für den Erfolg.
In der Maßnahme HAW-ForschungsSchub wurden im ersten Call über 1.500 Interessenbekundungen eingereicht. © AdobeStock / P2000/peopleimages.com

Die thematische Bandbreite der eingereichten Interessenbekundungen war wie erwartet groß. Die ausgelosten Hochschulen wurden bereits über das Ergebnis informiert und sind nun aufgefordert, bis zum 13. Oktober 2026 einen ausführlichen Vollantrag einzureichen. Die eingehenden Anträge werden anschließend unter Einbindung externer Expertinnen und Experten begutachtet und geprüft; die Förderentscheidung wird voraussichtlich im Januar 2027 bekanntgegeben. Die ersten Projekte sollen voraussichtlich im Frühjahr 2027 starten.

Hochschulen, die im Losverfahren nicht berücksichtigt wurden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung.

Eine erneute Möglichkeit, Interessenbekundungen für HAW-ForschungsSchub einzureichen, ergibt sich mit Eröffnung des zweiten Calls mit Frist zum 15. März 2027.

Über die Förderrichtliche HAW-ForschungsSchub

Die Förderrichtlinie HAW-ForschungsSchub unterstützt Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) dabei, vielversprechende eigene Forschungsergebnisse in die nächste innovatorische Phase zu überführen und ihr Potenzial gezielt zu heben. Gefördert werden an bestehende Forschungsergebnisse anknüpfende Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in allen Disziplinen mit bis zu 200.000 Euro pro Vorhaben. Besonders adressiert werden Projekte aus den Schlüsseltechnologien und strategischen Forschungsfeldern der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) und deren Transfer in die Gesellschaft.

HAW-ForschungsSchub im Überblick