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FAQ: HAW-OpenSpace

Hinweis

Diese  FAQ werden bei Bedarf aktualisiert. Auf unserer Website (www.forschung-haw.de) finden Sie immer die aktuellste, derzeit gültige Version. Über den Drucken-Button können Sie sich jederzeit ein aktuelles PDF mit Zeitstempel erstellen.

Erläuterungen zur Bekanntmachung

In welcher Sprache ist die Interessenbekundung bzw. der Antrag einzureichen?

Sowohl Interessenbekundung als auch der Antrag sind in deutscher Sprache zu verfassen. Ausnahme ist hier das Feld V09/V09a im AZAP (Vorhabenbeschreibung in einer anderen Sprache).

Wann sollen die Vorhaben beginnen?

Es gibt kein vorgegebenes Datum für den Start der Forschungsvorhaben. Dieses ist individuell anzugeben und wird im Zuge der Bewilligungsphase bedarfsgerecht festgelegt.

Welche maximale Projektlaufzeit ist für ein Vorhaben möglich?

Die Projektlaufzeit darf nicht mehr als 24 Monate betragen.

Sind Investitionen zulässig?

Investitionen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zuwendungsfähig. Bei geplanten Investitionen ist von der HAW-Leitung rechtsverbindlich zu bestätigen, dass Vergaben ordnungsgemäß durchgeführt und vergaberechtliche Regelungen eingehalten werden.

 Was sind Praxispartner?

Im Rahmen von HAW-ForschungsSchub sollen anwendungsorientierte Forschungsfragen untersucht werden. Dabei sind Partner notwendig, die sich aktiv in das Projekt einbringen sollen. Praxispartner, in der Bekanntmachung assoziierte Partner genannt, können alle anwendungsorientieren Partner sein, insbesondere Unternehmen und Einrichtungen, die die Ergebnisse im weiteren Verlauf aufgreifen können. Wissenschaftliche Partner wie Universitäten, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (z. B. Helmholtz-Institute, Max-Planck-Gesellschaft oder Fraunhofer-Gesellschaft) oder vergleichbare Einrichtungen, gelten nicht als Praxispartner im Sinne der Förderrichtlinie, können aber dennoch als zusätzlicher assoziierter Partner eingebunden werden.

 Wie wird die Zusammenarbeit mit den Praxispartnern dargestellt?

Die geplante Zusammenarbeit mit den Praxispartnern der HAW ist im Arbeitsplan und im entsprechenden Kapitel 4.1 zu beschreiben. Bringen sich auch assoziierte Partner aktiv in das Projekt ein, so sind die Art und der Umfang der Arbeiten im Arbeitsplan zu benennen.

 Sind Praxispartner aus dem Ausland zulässig?

Praxispartner aus dem Ausland sind zulässig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die erforschten Ergebnisse nur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) inkl. der Schweiz verwendet werden dürfen. Konzepte zur Zusammenarbeit und Verwertungsaspekte müssen schlüssig dargestellt werden. Bitte beachten Sie, dass sowohl die Interessenbekundung als auch der Antrag in deutscher Sprache zu verfassen ist.

 Was bedeutet „Die Förderung darf nicht im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten erfolgen.“?

Sollte im Rahmen der Bewertung die Einschätzung aufkommen, dass das Projekt auch Arbeiten umfasst, die als Auftragsforschung zwischen Wirtschaft und Hochschule zu charakterisieren sind, kann dies zu einem Ausschluss der Skizze führen. Projekte mit Bezügen zur Auftragsforschung sind aus beihilferechtlichen Gründen nicht förderfähig.

 Was sind Reifegradmodelle?

Ein Reifegradmodell ist ein strukturiertes Rahmenwerk, das den Entwicklungsstand beispielsweise von Forschungsgegenständen, Prozessen, oder anderem auf einer definierten Skala bewertet und beschreibt. Es unterteilt Entwicklungen in aufeinanderfolgende Reifegrade (Stufen), die jeweils konkrete Merkmale, Anforderungen oder Fähigkeiten beschreiben. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Reifegradmodelle, die beispielsweise in den Bereichen Technologie & Innovation, Gesellschaft & Akzeptanz, IT & Prozesse, Daten & KI angewandt werden können. Sehr weit verbreitet ist z. B. das Technologie-Reifegradmodell (Technology Readiness Level, kurz TRL), bei dem die technische Reife einer Technologie von der Grundidee (TRL 1) bis zur bewährten Marktreife (TRL 9) gemessen und bewertet werden kann.

In der Förderrichtlinie HAW-ForschungsSchub werden Forschungsideen ab einem Reifegrad von 4, jedoch nicht höher als 5, gefördert. Die Förderung zielt darauf ab, den Forschungsgegenstand um mindestens eine Stufe des jeweiligen Reifegradmodells zu erhöhen.

Welches Reifegradmodell ist passend?

Die Auswahl des geeigneten Reifegradmodells liegt in Ihrem Ermessen. Für Vorhaben im technologischen Bereich ist idealiter das Modell „Technology Readiness Level“ (TRL) anzuwenden. Für Vorhaben aus dem nicht-technologischen Bereich können andere Reifegradmodelle (wie beispielsweise „Societal Readiness Level“ (SRL)) verwendet werden. Anhand des gewählten Reifegradmodells ist der bisher erreichte Reifegrad und der im Vorhaben zu erreichende Reifegrad darzustellen. Beispielsweise wäre im technischen Bereich folgendes möglich: „Technologie/Prototyp in Laborumgebung erfolgreich überprüft (TRL 4)“ hin zu „Technologie/Prototyp in relevanter Einsatzumgebung erfolgreich überprüft (TRL 5)“.

Hinweise Interessenbekundung

Wo und wie wird die Interessenbekundungen eingereicht und welche Unterlagen sind notwendig?

In der ersten Verfahrensstufe (Interessenbekundung) füllen Sie bitte das Online-Formular auf LimeSurvey aus, welches Sie unter folgendem Link finden:         

https://vditz.limequery.com/389571?lang=de

 Zusätzlich ist die unter der Maßnahme HAW-ForschungsSchub verfügbare Bestätigung der Unterstützung der HAW-Leitung auszufüllen (www.forschung-haw.de), welche Sie am Ende des Online-Formulars hochladen müssen. Die Bestätigung ist von der Projektleitung zu unterschreiben. Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben richtig und vollständig sind.

 Bitte beachten Sie: Unvollständige sowie Mehrfachnennungen identischer oder im Kern übereinstimmender Ideen führen zum Ausschluss der betreffenden Einreichungen. Es ist daher nur eine Einreichung pro Projektidee zulässig. Die Einreichung hat am jeweiligen Stichtag bis spätestens um 23:59 Uhr zu erfolgen.

 

Ist ein postalischer Versand der Interessenbekundung möglich?

Nein, die Einreichung der Interessenbekundung einschließlich der Anlage erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal LimeySurvey. Lediglich der förmliche Förderantrag kann nach Aufforderung zur Antragstellung per Post versandt werden.

 Darf eine HAW mehrere Interessenbekundungen bei HAW-ForschungsSchub einreichen? Darf eine HAW an mehreren Interessenbekundungen beteiligt sein?

Ja, eine HAW kann pro Stichtag mehrere Interessenbekundungen bei der Förderrichtlinie HAW-ForschungsSchub einreichen. Interessenbekundungen können nur von antragberechtigten HAW eingereicht werden. Pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Mehrfachnennungen identischer oder im Kern übereinstimmender Ideen führen zum Ausschluss der betreffenden Einreichungen. Eine Beteiligung einer HAW an mehreren Interessenbekundungen im Rahmen von Verbundprojekten ist ebenfalls möglich.

Wer darf eine Interessenbekundung einreichen?

Es steht der Hochschule frei zu wählen, welche Person zur Koordination benannt wird. Die Qualifikationen der koordinierenden Person muss spätestens im Förderantrag dargestellt werden. Es ist somit zulässig, dass Personen ohne eine Professur eine Interessenbekundung einreichen und ein mögliches Vorhaben koordinieren.

Darf ein Interessent mehrere Interessbekundungen einreichen?

Ja, Interessenten dürfen mehrere Interessenbekundungen einreichen, solange sich die geplanten Vorhaben im Kern unterscheiden. Werden mehrere Interessenbekundungen eines Einreichenden ausgelost, so muss sich die Person für die Durchführung eines ausgelosten Vorhabens entscheiden. Eine Leitung bzw. Koordination mehrerer Vorhaben simultan ist unzulässig. Nachfolgend muss dann, nach Aufforderung, der Vollantrag eingereicht werden.

 Darf eine Professorin oder ein Professor an mehreren Interessenbekundungen/Vorhaben beteiligt sein?

Professorinnen/Professoren sowie andere antragsberechtigte Personen dürfen nur in einem laufenden Vorhaben die Rolle der Projektleitung bzw. der Verbundkoordination übernehmen. Eine Beteiligung an weiteren laufenden Vorhaben oder (geplanten) Interessenbekundungen ist hingegen möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass die Projekte keine inhaltlichen Überschneidungen aufweisen.

 Sind Postdoktorandinnen oder Postdoktoranden berechtigt die Interessenbekundung einzureichen?

Ja, es steht der Hochschule frei zu wählen, welche Person zur Koordination benannt wird. Siehe Frage „Wer darf eine Interessenbekundung einreichen?“

 Wie wird eine Interessenbekundung für Verbundvorhaben eingereicht?

Grundsätzlich erfolgt die Einreichung der Interessenbekundung analog der eines Einzelvorhabens. Wichtig ist jedoch, dass nur die den Verbund koordinierende HAW eine Interessenbekundung einreicht. Es muss jedoch für jede beteiligte HAW eine individuelle Bestätigung der Unterstützung der jeweiligen HAW-Leitung der Interessenbekundung beigefügt werden.

Beispiel:

Verbund aus drei HAW (HAW1, HAW2, HAW3) --> Koordinierende HAW übermittelt die Interessenbekundung und lädt am Ende des Online-Formulars die Bestätigung der Unterstützung der HAW-Leitungen von HAW1, HAW2 sowie HAW3 hoch.

 Welche Konsequenzen hat ein unvollständiges, fehlerhaftes oder verspätetes Einreichen der Interessenbekundung?

Es werden nur Interessenbekundungen berücksichtigt, welche fristgerecht vorliegen. Mit Ablauf des Stichtages wird das Portal zur Einreichung der Interessenbekundung geschlossen. Eine Einreichung ist dann nicht mehr möglich. Auch ein Nachreichen der verbindlichen Anlage „Bestätigung der Unterstützung der HAW-Leitung“ ist nach dem Stichtag nicht möglich. Das Fehlen der verbindlichen Anlage oder fehlende/fehlerhafte Angaben in dem Online-Formular führen zum Ausschluss. Zusätzliche Anlagen führen ebenfalls zum Ausschluss.

Hinweise zum Auswahlverfahren

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Das Auswahlverfahren ist eine Kombination aus einem teilrandomisierten Verfahren (Losverfahren) und einer anschließenden fachlichen Qualitätsprüfung. Reichen mehr Interessenten eine Interessenbekundung ein als gefördert werden können, entscheidet zunächst das Los, wer zur Einreichung eines vollständigen förmlichen Förderantrags aufgefordert wird. Ziel des Auswahlverfahrens – unter besonderer Beachtung des teilrandomisierten Verfahrens – ist es, den Aufwand für Forschende im Antragswettbewerb zu reduzieren und gleichzeitig die fachliche Qualität der geförderten Projekte zu sichern.

 Wie erfolgt das Auslosen und wie ist das weitere Vorgehen?

Die Losziehung erfolgt transparent und wird dokumentiert. Es werden bis zu 60 Lose gezogen. Die gelosten Interessenten werden per E-Mail, spätestens zwei Wochen nach dem jeweiligen Stichtag, zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Nicht ausgewählte Interessenten werden nicht benachrichtig. Sie können zur nächstmöglichen Einreichungsfrist erneut eine Interessenbekundung vorlegen.

Die eingereichten Förderanträge werden anschließend mittels einer externen Begutachtung durch Fachexperten geprüft, bevor die Förderentscheidung anhand der in der Bekanntmachung definierten Kriterien sowie einer Bewertung durch externe Gutachter schlussendlich durch den Fachausschuss mit besonderer Zuständigkeit gemäß §2 der BLV 2024-2030 getroffen wird.

Das Auswahlergebnis wird den antragstellenden HAW in Textform mitgeteilt.

Hinweise zum Förderantrag

Wo kann ich den förmlichen Förderantrag stellen?

Wenn Sie bei dem teilrandomisierten Verfahren ausgewählt wurden, erhalten Sie spätestens zwei Wochen nach dem jeweiligen Stichtag eine Aufforderung per E-Mail zur Antragstellung, in der alle notwendigen Informationen enthalten sind.

Welche Anhänge sind bei dem förmlichen Förderantrag zulässig?


Dem Antrag muss die (Teil-) Vorhabenbeschreibung, der Finanzplan mit Erläuterungen, eine individuelle sowie konkrete Absichtserklärung von jedem Praxispartner mit einer aussagekräftigen Darstellung der beabsichtigen Zusammenarbeit und des FuE-Risikos sowie bei Verbundvorhaben eine Bestätigung über das Vorhandensein einer Kooperationsvereinbarung beigefügt werden.

Welche Dokumente fließen in die Begutachtung ein?

Zur Begutachtung werden der Antrag (AZAP, vorrangig Finanzplanung), die (Teil-) Vorhabenbeschreibung sowie eine konkrete Absichtserklärung von jedem Praxispartner herangezogen. Bitte beachten Sie, dass die Begründungen/Erläuterungen im AZAP (insbesondere im Teil zur Finanzierung) so darzustellen sind, dass eine fachliche Begutachtung ohne ergänzende Dokumente möglich ist.

Gibt es für den Anhang eine Beschränkung der Seitenzahl?


Nein, eine Beschränkung der Seitenanzahl für den Anhang im Allgemeinen gibt es nicht. Die Vorhabenbeschreibung ist jedoch auf elf Seiten zu beschränken (siehe Formatvorlage Vorhabenbeschreibung) und darf nicht in den restlichen Anhängen fortgeschrieben werden.

 

Hinweis zur Eintragung der Partner in easyOnline

Die Praxispartner sind in easyOnline nicht einzutragen. Die Nennung in der Vorhabenbeschreibung sowie die angehängten LOI der Praxisspartner sind ausreichend.

Jede Hochschule erhält nur einen Eintrag als Institution und gilt formell als ein Partner. Es ist kein Eintrag pro beteiligter Professorin oder beteiligtem Professor notwendig.

 

Wie sollen die Anträge im Falle von Verbundprojekten hochgeladen werden?


Jede HAW muss einen eigenen Antrag hochladen. In den Dokumenten muss klar ersichtlich sein, dass es sich hierbei um ein Verbundprojekt handelt. 

 Was ist bei der elektronischen Einreichung der Förderanträge hinsichtlich der Signaturen zu berücksichtigen?
Alle Unterlagen, welche rechtsverbindlich unterschrieben werden müssen (LOIs oder Übersendungsschreiben), können mit einer digitalen Signatur unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass Signaturen beim Zusammenfügen von Dokumenten manchmal verloren gehen und diese über übliche PDF-Programme geöffnet werden können müssen (z. B. Adobe). Eine weitere akzeptierte Methode in der Skizzenphase ist, die rechtsverbindlichen Dokumente auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und den Unterlagen beizufügen. Digital signierte Dokumente können einzeln hochgeladen werden.

 

Sofern der Antrag postalisch eingereicht wird, gilt der Poststempel der Absendung oder der Posteingangsstempel beim PT?

Es gilt der Postausgangsstempel.

 

Sonstige Fragen

Ist meine Hochschule antragsberechtigt?


Im Rahmen der Förderrichtline HAW-ForschungsSchub werden HAW in staatlicher Trägerschaft, einschließlich der Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts sowie staatlich anerkannte HAW, die überwiegend staatlich refinanziert werden, jeweils vertreten durch ihre Leitung, gefördert. Die Definition von HAW richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des Sitzlandes. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem zuständigen Landesministerium/ obersten Wissenschaftsbehörde des Landes bestätigen, dass es sich bei Ihrer Einrichtung um eine HAW in oben aufgeführtem Sinne handelt.

Werden über diesen Kreis hinaus private HAW gefördert, so tragen diese gemäß § 3 der BLV 2024 – 2030 zumindest den Anteil, den das Sitzland übernehmen würde, selbst. Der Eigenanteil errechnet sich pro Jahr auf Basis der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ohne Projektpauschale (2027: 15 Prozent, 2028: 20 Prozent, 2029: 25 Prozent, 2030: 50 Prozent).

 

Wer sind Partner in Verbundprojekten?


Partner in Verbundprojekten (sogenannte Verbundpartner) sind diejenigen, die gemeinsam im Forschungsvorhaben arbeiten und jeweils eine eigenständige Zuwendung beantragen. Da ausschließlich HAW antragsberechtigt sind, können auch nur diese Verbundpartner sein. 

 

Sind kirchliche/konfessionelle HAW antragsberechtigt?


Kirchliche/konfessionelle HAW sind grundsätzlich antragsberechtigt. Sie müssen aber ggf. den Anteil, den das Sitzland übernehmen würde, entsprechend einer privaten HAW selbst bestreiten, wenn sie nicht überwiegend staatlich refinanziert sind. Ggf. empfiehlt es sich bei Fragen hierzu, im Einzelfall Rücksprache mit dem zuständigen Landesministerium/ obersten Wissenschaftsbehörde des Landes zu halten, in der die betreffende Hochschule ihren Sitz hat.

 

Wie hoch ist der Eigenanteil bei privaten HAW?


Der Eigenanteil, der dem Länderanteil entspricht, errechnet sich pro Jahr auf Basis der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ohne Projektpauschale (2027: 15 Prozent, 2028: 20 Prozent, 2029: 25 Prozent, 2030: 50 Prozent). Um somit die Förderquote zu berechnen sind alle Ausgaben für jede Quote pro Jahr festzulegen und dann zu mitteln. 

Können Praxispartner eine Zuwendung erhalten?

Nein, eine Zuwendung erhalten ausschließlich die HAW wie in Kapitel 3 der Bekanntmachung vom 05.05.2026 gelistet.

Änderungshistorie

Ergänzungen/Konkretisierung vom 10.07.2026:

  • Was sind Reifegradmodelle?
  • Wer darf eine Interessenbekundung einreichen?
  • Darf ein Interessent mehrere Interessbekundungen einreichen?
  • Darf eine Professorin oder ein Professor an mehreren Interessenbekundungen/Vorhaben beteiligt sein?
  • Sind Postdoktorandinnen oder Postdoktoranden berechtigt die Interessenbekundung einzureichen?
  • Wie erfolgt das Auslosen und wie ist das weitere Vorgehen?
  • Wo kann ich den förmlichen Förderantrag stellen?

Ergänzungen/Konkretisierung vom 22.09.2026:

  • Welche Anhänge sind bei dem förmlichen Förderantrag zulässig?
  • Welche Dokumente fließen in die Begutachtung ein?
  • Hinweis zur Eintragung der Partner in easyOnline
  • Sofern der Antrag postalisch eingereicht wird, gilt der Poststempel der Absendung oder der Posteingangsstempel beim PT?