FAQ: HAW-OpenSpace
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Erläuterungen zur Bekanntmachung
Was ist der Innovationsraum (OpenSpace)?
Der Innovationsraum ist in der Regel ein physischer Ort, der idealerweise innerhalb der Hochschule liegt, in dem die Investitionen in Forschungsinfrastruktur getätigt werden. Im Innovationsraum soll das FuE-Vorhaben durchgeführt werden. Es kann sich jedoch auch um einen virtuellen Raum handeln, der beispielsweise Simulationsumgebungen oder Digital Twins beinhaltet. Bei der Konzeptbeschreibung ist jedoch darauf zu achten, dass geeignete Maßnahmen, die auch die Nutzung physischer Räume einschließt, mitgedacht werden, so dass sich für Hochschulangehörige und externe Akteure der Forschungscommunity ein realer Ort des Austauschs bietet.
Was ist ein Forschungsprofil bzw. Forschungsschwerpunkt?
Bei einem Forschungsprofil bzw. Forschungsschwerpunkt handelt es sich um ein oder mehrere Themengebiet(e), das/die die Forschung an der jeweiligen HAW besonders kennzeichnet/n.
Die förderpolitischen Ziele der Berücksichtigung eines solchen Profils bzw. Schwerpunktes sind der Aufbau, die Etablierung und der Ausbau von auf Dauer angelegten Kooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens soll zur Stärkung der anwendungsorientierten Forschung und des Transfers der wissenschaftlichen Ergebnisse durch die Zusammenarbeit von HAW mit außerhochschulischen Anwendungspartnern beitragen. Dementsprechend ist in der Vorhabenbeschreibung sowohl das Vorhandensein bzw. die angestrebte Ausbildung und der Ausbau eines solchen Profils/Schwerpunktes zu dokumentieren, als auch die Einbettung des Vorhabens in dieses Profil/in diesen Schwerpunkt überzeugend darzustellen.
Was sind Anwendungspartner?
Im Rahmen von HAW-OpenSpace sollen - neben dem Aufbau des Innovationsraums - mindestens eine anwendungsorientierte Forschungsfrage untersucht werden. Dabei ist mindestens ein Anwendungspartner notwendig, der sich aktiv in das Projekt einbringen soll und im weiteren Verlauf bei der Skalierung der Ergebnisse unterstützt. Anwendungspartner können alle anwendungsorientieren Partner aus der Wirtschaft und Gesellschaft sein. Hierzu zählen zum Beispiel Unternehmen oder Vereine. Wissenschaftliche Partner wie Universitäten, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (z.B. Helmholtz-Institute, Max-Plank-Gesellschaft oder Fraunhofer-Gesellschaft), Institute, deren Primärziel die Forschung ist, oder vergleichbare Einrichtungen, gelten nicht als Anwendungspartner im Sinne der Förderrichtlinie. Ebenso sind Privatpersonen nicht als Anwendungspartner zulässig.
Wie wird die Zusammenarbeit mit den Anwendungspartnern dargestellt?
Die geplante Zusammenarbeit mit den Anwendungspartnern der HAW ist im Arbeitsplan und im entsprechenden Kapitel zu skizzieren. Bringen sich auch assoziierte Partner aktiv in das Projekt ein, so sind die Art und der Umfang der Arbeiten im Arbeitsplan zu benennen.
Was soll das Begleitschreiben-/Übersendungsschreiben der Hochschule enthalten?
Im Rahmen von HAW-OpenSpace sollen - neben dem Aufbau des Innovationsraums - mindestens eine anwendungsorientierte Forschungsfrage untersucht werden. Dabei ist mindestens ein Anwendungspartner notwendig, der sich aktiv in das Projekt einbringen soll und im weiteren Verlauf bei der Skalierung der Ergebnisse unterstützt. Anwendungspartner können alle anwendungsorientieren Partner aus der Wirtschaft und Gesellschaft sein. Hierzu zählen zum Beispiel Unternehmen oder Vereine. Wissenschaftliche Partner wie Universitäten, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (z.B. Helmholtz-Institute, Max-Plank-Gesellschaft oder Fraunhofer-Gesellschaft), Institute, deren Primärziel die Forschung ist, oder vergleichbare Einrichtungen, gelten nicht als Anwendungspartner im Sinne der Förderrichtlinie. Ebenso sind Privatpersonen nicht als Anwendungspartner zulässig.
Welche Qualifikation müssen die Mitarbeitenden im Projekt besitzen?
Für die wissenschaftliche Umsetzung im Projekt wird vorrangig von den Beschäftigungen der Mitarbeitenden als E13-Stellen ausgegangen. Für die Umsetzung technischer Aufgaben bzw. für die Bearbeitung der Aufgaben bspw. im Community Management sind andere Eingruppierungen wie E11-Stellen bzw. Mitarbeitende aus Technik und Organisation zulässig. Die Umsetzung von Aufgaben und Inhalten aus der Verwaltung oder für das ausschließliche Projektmanagement sind nicht zuwendungsfähig.
Welche Anforderungen bestehen bzgl. der Ausgaben für Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren?
Für Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren gibt es keine sachlogischen, oder finanziellen Unter- oder Obergrenzen. Die Summe der Investitionen soll einen erheblichen Anteil der Ausgaben im Vorhaben belegen, jedoch maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (ohne Projektpauschale) umfassen (siehe Bekanntmachung). Die Notwendigkeit und Höhe der Investition soll sich am Mehrwert für das Projekt hinsichtlich der Hightech Agenda Deutschland, dem Forschungsprofil bzw. den Forschungsschwerpunkten der HAW und deren Weiterentwicklung messen lassen können. Dies ist in der Vorhabenbeschreibung besonders darzustellen und zu begründen. Die Investition muss passgenau zum Aufbau des Innovationsraums mit der zugehörigen Forschungsfrage sein und einen klaren Bezug zur Hightech Agenda Deutschland aufweisen.
Bei grundlagennahen, neuen und/oder disruptiven Forschungsgeräten, -anlagen und Demonstratoren mit einem hohen technischen Risiko oder einem hohen Forschungsrisiko (bspw. Quantentechnologien, innovative Informationstechnologien, Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz) stehen die Erforschung der Gerätschaften (bspw. auch der Umgang mit den und die Fähigkeiten der Gerätschaften) selbst, deren Wirkungsweise und die Überführung in skalierbare Anwendungen im Vordergrund. Es ist darzulegen, wie in diesem Fall die Ergebnisse akademisch-wissenschaftlich verwertet und skaliert werden sollen. Bei etablierten Forschungsgeräten, -anlagen und Demonstratoren (bspw. Rasterelektronenmikroskope, Messtechnik, handelsübliche Anlagen und Geräte), welche bei der Bearbeitung des Forschungsgegenstandes unterstützend wirken, ist die wissenschaftliche Nachnutzung und ggfs. die wirtschaftliche Verwertung durch die HAW darzustellen.
Können Reisekosten pauschal angesetzt und pauschal abgerechnet werden?
In der Antragsphase können pauschal 3% der kalkulierten Personalausgaben (Ansatz Pos. 0812, Pos. 0817) als Mittel für Reisen (Inland/Ausland) in Höhe des errechneten Euro-Betrages angesetzt werden. Es handelt sich um unechte Pauschalen, d.h. jede Reise muss konform mit dem jeweils geltenden Reisekostenrecht abgerechnet werden und Einzelnachweise für alle über das Projekt abgerechneten Reisen müssen weiterhin geführt werden. Die Erleichterung gilt nur für die Antragsprüfung. Ausgaben für Reisen sind im Vorfeld auf Angemessenheit und alternative Möglichkeiten zu prüfen. Angesetzte Ausgaben für Reisen müssen einen konkreten Projektbezug aufweisen. Reiseausgaben für Konferenzen sind nur für das Projektpersonal (Position 0812, Position 0817) vorzusehen. Ausgaben für Konferenzteilnahmen der beteiligten Professorinnen und Professoren sind nur in begründeten Ausnahmen zuwendungsfähig. Bei Überschreitung der pauschalen 3% der Personalausgaben müssen die Ausgaben aufgeschlüsselt werden.
Sind Anwendungspartner aus dem Ausland zulässig?
Anwendungspartner aus dem Ausland sind zulässig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die erforschten Ergebnisse nur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz verwendet werden dürfen. Konzepte zur Zusammenarbeit und Verwertungsaspekte müssen schlüssig dargestellt werden.
In welcher Sprache ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag sowie alle dazugehörigen Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Ausnahme ist hier das Feld V09 / V09a im AZAP (Vorhabenbeschreibung in einer anderen Sprache).
Was bedeutet „Die Förderung darf nicht im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten erfolgen.“?
Die Projekte sind aus beihilferechtlichen Gründen ausschließlich im nicht-wirtschaftlichen Bereich umsetzen. Die Vorgaben zum „Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“ sind während und nach der Projektlaufzeit zu berücksichtigen. Sollte der Verdacht entstehen, dass das Forschungsprojekt eine industrielle Auftragsforschung ersetzt, kann dies zum Ausschluss führen.
Hinweise zur Antragseinreichung
Welche Unterlagen sind bei der Antragsstellung einzureichen?
In der Antragsstellung sind die folgenden Dokumente einzureichen:
| Typ | Dokument | Notwendigkeit | Seiten | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Vorhabenbeschreibung | verbindlich | max. 25 | siehe Vorlage |
| 1 | Übersendungsschreiben der HAW-Leitung | verbindlich | max. 3 | Bei Verbundvorhaben ein Übersendungsschreiben je HAW. Keine Vorlage. Anforderungen siehe Förderbekanntmachung. |
| 1 | Individuelle Interessensbekundungen mindestens eines Anwendungspartners | verbindlich | --- | Interessensbekundung mindestens eines Anwendungspartners mit konkreten Angaben zur Kooperation. Siehe Vorlage |
| 1 | Interessensbekundungen weiterer/ assoziierter Partner | optional | --- | Interessensbekundung mindestens eines Anwendungspartners mit konkreten Angaben zur Kooperation. Siehe Vorlage |
| 1 | Interessensbekundungen weiterer/ assoziierter Partner | optional | --- | Die Interessensbekundung erfolgt formlos. Die LOI-Vorlage kann verwendet werden |
| 1 | Themenspezifische Publikationen | optional | --- | Max. 5 pro Professorin/Professor |
| 2 | Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZAP) | verbindlich | --- | Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZAP) |
| 2 | Erläuterungen zum Finanzierungsplan | verbindlich | --- | Siehe Vorlage |
| 2 | Erforderliche Angebote / Preisauskünfte | verbindlich | --- | Siehe Förderbekanntmachung |
Bitte erstellen Sie für Ihre Dokumente zwei PDF-Dateien, wobei Sie „inhaltliche Dokumente (Typ 1)“ und „Antragsdokumente (Typ 2)“ jeweils getrennt zusammenfassen. Anhänge die digital unterschrieben worden sind, können einzeln hochgeladen werden.
Müssen dem Antrag Angebote zur geplanten Investition beigelegt werden?
Ja, es müssen grundsätzlich Angebote beigelegt werden. Im Rahmen der Begutachtung werden diese jedoch nicht berücksichtigt. Entsprechend ist eine verständliche Beschreibung der wichtigen Ausgabenpositionen in der Vorhabenbeschreibung vorzunehmen.
Im Falle einer positiven Förderentscheidung werden die Angebote bei der Antragsprüfung gesondert berücksichtigt. Eine Erleichterung wird bei Einzelinvestitionen unter 30.000€ netto stattgegeben. Hier sind keine Angebote vorzulegen, sofern glaubhaft dargestellt wird, wie die Ausgaben zustande kommen und dass diese im preisüblichen Rahmen sind. Die Hochschule hat im Projektvollzug weiterhin die Vorgaben des Vergaberechts zu berücksichtigen. Es wird sich vorbehalten Angebote nachzufordern. Bei Investitionen über 30.000€ netto sind in der Regel ein Referenzangebot und zwei Vergleichsangebote vorzulegen. Falls jedoch nur ein bestimmter Anbieter in Frage kommt, muss das Alleinstellungsmerkmal dieses Anbieters hinreichend erläutert werden – siehe Verhandlungsvergabe § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO (Alleinstellungsmerkmal). Der Verzicht auf die Verpflichtung zur Vorlage von Angeboten entbindet die Hochschulen nicht von der Pflicht zur Durchführung eines ordentlichen Vergabeverfahrens.
Welche Konsequenzen hat ein unvollständiges, fehlerhaftes oder verspätetes Einreichen der Dokumente?
Es werden nur Unterlagen berücksichtigt, welche zum Stichtag vorliegen. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nach dem Stichtag nicht möglich. Fehlende Unterlagen führen zum Ausschluss. Zusätzliche Unterlagen, die nicht in der Bekanntmachung aufgeführt sind, werden nach Ermessen aus dem Antrag entfernt oder können zum Ausschluss führen.
Wie sollen die Anträge im Falle von Verbundprojekten hochgeladen werden?
Jede HAW muss einen eigenen Antrag hochladen. In den Dokumenten muss klar ersichtlich sein, dass es sich hierbei um ein Verbundprojekt handelt.
Wie wird der Antrag eingereicht?
Der Antrag wird über das Internetportal easy-Online hochgeladen.
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=HAW&b=OPENSPACE&t=AZAP
Die Einreichung hat am Stichtag bis spätestens um 23:59 Uhr zu erfolgen.
Hinweis zur Eintragung der Partner in easyOnline
Die Anwendungspartner sind in easyOnline nicht einzutragen. Die Nennung in der Vorhabenbeschreibung sowie die angehängten LOI der Anwendungspartner sind ausreichend.
Jede Hochschule erhält nur einen Eintrag als Institution und gilt formell als ein Partner. Es ist kein Eintrag pro beteiligter Professorin oder beteiligtem Professor notwendig.
Wie werden die Anträge rechtsverbindlich eingereicht?
Es werden alle notwendigen Dokumente (AZAP-Formular, Übersendungsschreiben und Letters of Interest (LOIs)) mit rechtsverbindlich Unterschriften benötigt. Alle Dokumente (außer dem AZAP-Formular) müssen auch in easy-online digital bereitgestellt werden – digitale Signaturen oder Scans werden in den Dokumenten akzeptiert.
Für die rechtsverbindliche Einreichung aller Unterlagen sind drei zugelassene Wege zur Bereitstellung der unterschriebenen Dokumente vorgesehen:
- TAN-Verfahren (easy-online): Sie können den Antrag über das TAN-Verfahren einreichen. Eine Zusendung von Unterlagen per Post ist nur auf Nachfrage notwendig.
- Digital zertifizierte Signatur (easy-online): Sie können den Antrag über die digital zertifizierte Signatur einreichen. Eine Zusendung von Unterlage ist nur auf Nachfrage notwendig.
- Postalisch: Eine Einreichung postalisch ist weiterhin möglich. Es reicht aus, wenn nur die Dokumente zugesendet werden, die einer Unterschrift bedürfen. Es müssen nicht alle Antragsunterlagen zugesandt werden.
Sie können uns Ihre Unterlagen zusätzlich per Mail senden (HAW-OpenSpace-Antraege@vdi.de), damit alle Unterlagen vorliegen. Dies ersetzt nicht die rechtsverbindliche formelle Einreichung.
Sofern der Antrag postalisch eingereicht wird, gilt der Poststempel der Absendung oder der Posteingangstempel beim PT?
Es gilt der Postausgangsstempel.
Formale Vorgaben
Führt die Nichteinhaltung formaler Kriterien zum Ausschluss aus dem Verfahren?
Ja.
Sollten die formalen Kriterien nicht eingehalten werden, wird der Antrag von der Begutachtung ausgeschlossen. Diese sind in der Förderrichtlinie vermerkt und werden an dieser Stelle zusammengefasst:
Die Vorhabenbeschreibung darf einen Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten. Der Text ist mit Schriftgröße 11 (Tabellen ausgenommen) zu verfassen. Es sind Seitenränder zu belassen. Das Literaturverzeichnis ist auf einer neuen Seite zu beginnen und geht nicht in die maximale Seitenanzahl von 25 Seiten ein. Das Deckblatt sowie zulässige Anhänge gehen ebenfalls nicht in die maximale Seitenanzahl ein. Die Nichteinhaltung der genannten Vorgaben aus den FAQ und der Bekanntmachung führt zum direkten Ausschluss des Antrags aus dem Verfahren.
Außerdem müssen folgende Dokumente zwingend eingereicht werden. Ein Fehlen eines der unten aufgeführten Dokumente führt zum Ausschluss aus dem Verfahren:
- rechtsverbindlich unterschriebener und rechtzeitig eingereichter Antrag (AZAP-Formular)
- Vorhabenbeschreibung
- maximal dreiseitiges Übersendungsschreiben der HAW-Leitung
- Erläuterungen zum Finanzierungsplan
- aussagekräftige Interessenbekundungen von mindestens einem Anwendungspartner
Weitere Informationen zu den formalen Kriterien finden Sie in der Bekanntmachung zur Förderung.
Können Post Docs die Projektleitung des Gesamtvorhabens übernehmen?
Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das Forschungsvorhaben HAW-OpenSpace ist von strategischer und übergeordneter Bedeutung für die Hochschule und beinhaltet eine komplexe Projektstruktur. Dies erfordert die Leitung durch eine erfahrene Professorin oder einen erfahrenen Professor. Es ist jedoch möglich, dass das integrierte FuE-Vorhaben oder die operative Projektkoordination durch einen Post Doc geleitet wird.
Wann sollen die Vorhaben beginnen?
Die Vorhaben können ab dem 01.01.2027 beginnen. Der späteste Projektbeginn ist der 01.01.2028.
Welche maximale Projektlaufzeit ist für die Vorhaben möglich?
Die Projektlaufzeit soll 36 Monate betragen. Eine Verlängerung der Projekte ist nicht vorgesehen.
Gibt es für den Anhang eine Beschränkung der Seitenzahl?
Nein, eine Beschränkung der Seitenanzahl für den Anhang im Allgemeinen gibt es nicht. Die Vorhabenbeschreibung ist jedoch auf 25 Seiten zu beschränken (siehe Formatvorlage Vorhabenbeschreibung) und darf nicht in den restlichen Anhängen fortgeschrieben werden. Das Übersendungsschreiben der Hochschule darf drei Seiten nicht überschreiten.
Darf eine HAW mehrere Anträge bei HAW-OpenSpace einreichen? Darf eine HAW an mehreren Anträgen beteiligt sein?
Eine HAW darf bei HAW-OpenSpace nur einen Antrag einreichen.
Die Einreichung eines Antrags als Verbundpartner in Kooperation mit einer anderen HAW gilt als eingereichter Antrag. Eine ausschließliche Einreichung oder eine weitere Beteiligung als Verbundpartner ist damit ausgeschlossen.
Ist die Vorlage des Anwender-LOIs zwingend zu verwenden?
Wir empfehlen die Nutzung gemäß Vorlage, da dieser LOI in die Wertung eingeht. Sollten Sie eine andere Form wählen, ist dies kein formeller Ausschluss, sofern der LOI rechtsverbindlich und dem Anwender zuzuordnen ist.
Sonstiges
Wer sind hochschulinterne Partner?
Wir empfehlen die Nutzung gemäß Vorlage, da dieser LOI in die Wertung eingeht. Sollten Sie eine andere Form wählen, ist dies kein formeller Ausschluss, sofern der LOI rechtsverbindlich und dem Anwender zuzuordnen ist.
Wer sind Partner in Verbundprojekten?
Partner in Verbundprojekten (sogenannte Verbundpartner) sind diejenigen, die gemeinsam im Forschungsvorhaben arbeiten und jeweils eine eigenständige Zuwendung beantragen. Da ausschließlich HAW antragsberechtigt sind, können auch nur diese Verbundpartner sein. Hier ist mit dem Antrag die Bereitschaft zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (gem. BMFTR-Vordruck 0110: Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten) zu erklären. Bei Verbundprojekten muss jede HAW einen rechtsverbindlichen Antrag zum Vorhaben einreichen.
Wo entsteht der OpenSpace?
Der OpenSpace (inkl. Innovationsraum) kann nur an einem Standort einer Hochschule entstehen.
Bei Verbundprojekten müssen die kooperierenden HAW beschreiben, an welchem Standort der beteiligten HAW der OpenSpace entstehen soll.
Sind kirchliche/konfessionelle HAW antragsberechtigt?
Kirchliche/konfessionelle HAW sind grundsätzlich antragsberechtigt. Sie müssen aber ggf. den Anteil, den das Sitzland übernehmen würde, entsprechend einer privaten HAW selbst bestreiten, wenn sie nicht überwiegend staatlich refinanziert sind. Der Projektträger kann Ihnen die Frage zur staatlichen Refinanzierung nicht beantworten. Ggf. empfiehlt es sich bei Fragen hierzu, im Einzelfall Rücksprache mit der jeweiligen obersten Wissenschaftsbehörde des Landes zu halten, in der die betreffende Hochschule ihren Sitz hat.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei privaten HAW?
Der Eigenanteil, der dem Länderanteil entspricht, errechnet sich pro Jahr auf Basis der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ohne Projektpauschale (2027: 15 Prozent, 2028: 20 Prozent, 2029: 25 Prozent, 2030: 50 Prozent). Um somit die Förderquote zu berechnen sind alle Ausgaben für jede Quote pro Jahr festzulegen und dann zu mitteln.
Änderungshistorie
26.06.2026
- Hinzufügen der Punkte:
- Was ist der Innovationsraum (OpenSpace)?
- Können Reisekosten pauschal angesetzt und pauschal abgerechnet werden?
- Sofern der Antrag postalisch eingereicht wird, gilt der Poststempel der Absendug oder der Posteingangsstempel beim PT?
- Führt die Nichteinhaltung formaler Kritierien zum Ausschluss aus dem Verfahren?
- Können Post Docs die Projektleitung des Gesamtvorhabens übernehmen?